Beitragsordnung

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Beitragsordnung Stand 2021.07.09.pdf
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Beitragsordnung TC Nickenich 88 e.V.          Stand 09. Juli 2021

1.0) Beiträge

1.1   Aktive Mitglieder, die am 01.01 eines Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag von 48,00 .

1.2   Aktive Mitglieder, die am 01.01. eines Jahres das 18. Lebensjahr vollendet, jedoch das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag von 65,00

1.3   Aktive Mitglieder, die am 01.01. eines Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag von 130,00 .

1.4   Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, die am 01.01. eines Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben, zahlen auf Antrag einen Jahres-beitrag von 65,00 . Der Antrag mit entsprechendem Nachweis muss dem Kassenwart bis zum 01.03. eines Jahres vorliegen (Stichtag ist der 01.03. eines Jahres).

1.5   Alle inaktiven (passiven) Mitglieder zahlen einen Beitrag von 30,00 .

1.6   Der Familienbeitrag für Familien mit einem Kind beträgt 275,00 . (gilt auch für Lebens- und Haushaltsgemeinschaften).

1.7   Der Familienbeitrag für Familien mit zwei oder mehreren Kindern: beträgt 290,00 (gilt auch für Lebens- und Haushaltsgemeinschaften).

1.8   Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

1.9   Die aktive Sportbeteiligung kann durch den Vorstand vor Bezahlung des Jahresbeitrags untersagt werden.

1.10 Der Vorstand hat das Recht, ausnahmsweise bei Bedürftigkeit Beiträge zu stunden oder zu erlassen.

2.0) Pflichtstunden

2.1  Es werden fortlaufend jährlich Pflichtstunden für Arbeitsleistungen innerhalb der Clubanlage für alle aktiven Mitglieder zugrunde gelegt.

2.2  Für Jugendliche von 14-18 Jahren 5 Stunden pro Jahr á 3,00

2.3  Für Erwachsene 5 Stunden pro Jahr á 6,00 .

2.4  Diese Beiträge werden im Dezember jeden Jahres eingezogen.

2.5  Die Einträge auf einem Arbeitsstundennachweiszettel können von jedem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden.

3.0) Zahlung:

3.1  Die Beiträge sind am 31.03. des Geschäftsjahres fällig und werden durch Banklastschrift eingezogen.

3.2  Der Jahresbeitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt oder ausgeschlossen wird.

3.3  Erfolgt der Eintritt nach dem 01.08. des Geschäftsjahres, ist die Hälfte des Jahresbeitrags fällig

4.0) Gastspielregelung:

4.1 Gäste können mit Mitgliedern des TC Nickenich 88 e.V. auf der Anlage gegen eine Gastgebühr (nicht häufiger als dreimal pro Saison)
spielen. Die Gastgebühr beträgt 5,00 € pro Gast und Stunde, höchstens 10,00 € pro Platz und Stunde.

Der Spieler des TC Nickenich 88 e.V. ist für den Einzug des Gastbeitrages und für die Weiterleitung an ein Mitglied des Vorstands oder einen Mannschaftsführer verantwortlich.

4.2   Spieler, die Mitglieder in anderen Vereinen sind, sind im Rahmen einer Spiel­gemeinschaft mit einer Mannschaft unseres Vereins von der Zahlung eines Gastbeitrages befreit.

4.3   Aktive Mitglieder anderer Vereine, die zusammen mit Mitgliedern unseres Vereins Tennis spielen wollen (keine Spielgemeinschaft), können eine Gastspielerlaubnis erhalten. Der Beitrag hierfür beträgt 80,00 € pro Saison. Dies gilt auch dann, wenn diese Gäste in einer Mannschaft unseres Vereins mitspielen.