1) Beiträge
1 a) Aktive Mitglieder, die am 01.01 eines Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag von 48,00 €.
1 b) Aktive Mitglieder, die am 01.01. eines Jahres das 18. Lebensjahr vollendet, jedoch
das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag von 65,00 €
1 c) Aktive Mitglieder, die am 01.01. eines Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Jahresbeitrag von 130,00 €.
1 d) Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, die am 01.01. eines Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben, zahlen auf Antrag einen Jahres-beitrag von 65,00 €. Der Antrag mit entsprechendem Nachweis muss dem Kassenwart bis zum 01.03. eines Jahres vorliegen (Stichtag ist der 01.03. eines Jahres).
1 e) Alle inaktiven (passiven) Mitglieder zahlen einen Beitrag von 30,00 €.
1 f) Der Familienbeitrag für Familien mit einem Kind beträgt 275,00 €.
gilt auch für Lebens- und Haushaltsgemeinschaften).
1 g) Der Familienbeitrag für Familien mit zwei oder mehreren Kindern: beträgt 290,00 €.
(gilt auch für Lebens- und Haushaltsgemeinschaften).
1 h) Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
1 i) Die aktive Sportbeteiligung kann durch den Vorstand vor Bezahlung des Jahresbeitrags untersagt werden.
1 j) Der Vorstand hat das Recht, ausnahmsweise bei Bedürftigkeit Beiträge zu stunden oder zu erlassen.
1 k) Diese Beitragsordnung behält bis zur Verabschiedung einer neuen Beitragsordnung ihre Gültigkeit.
2) Pflichtstunden
2 a) Es werden fortlaufend jährlich Pflichtstunden für Arbeitsleistungen innerhalb der Clubanlage für alle aktiven Mitglieder zugrunde gelegt.
2 b) Für Jugendliche von 14-18 Jahren 5 Stunden pro Jahr á 3,00 €
2 c) Für Erwachsene 5 Stunden pro Jahr á 6,00 €.
2 d) Diese Beiträge werden im Dezember jeden Jahres eingezogen.
2 e) Die Einträge auf einem Arbeitsstundennachweiszettel können von jedem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden.
3) Zahlung
3 a) Die Beiträge sind am 31.03. des Geschäftsjahres fällig und werden durch Banklastschrift eingezogen.
3 b) Der Jahresbeitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt oder ausgeschlossen wird.
3 c) Erfolgt der Eintritt nach dem 01.08. des Geschäftsjahres, ist die Hälfte des Jahresbeitrags fällig.
4) Gastspielregelung:
4 a) Gäste können mit Mitgliedern des TC Nickenich 88 e.V. auf der Anlage gegen eine Gastgebühr
(nicht häufiger als fünfmal pro Saison) spielen. Die Gastgebühr beträgt 5,00 € pro Gast und Stunde, höchstens 10,00 € pro Platz und Stunde.
Der Spieler des TC Nickenich 88 e.V. ist für den Einzug des Gastbeitrages und für die Weiterleitung an ein Mitglied des Vorstands oder einen Mannschaftsführer verantwortlich.
4 b) Spieler, die Mitglieder in anderen Vereinen sind, sind im Rahmen einer Spiel-gemeinschaft mit einer Mannschaft unseres Vereins von der Zahlung eines Gastbeitrages befreit.
4 c) Aktive Mitglieder anderer Vereine, die zusammen mit Mitgliedern unseres Vereins Tennis spielen wollen (keine Spielgemeinschaft), können eine Gastspielerlaubnis erhalten. Der Beitrag hierfür beträgt 80,00 € pro Saison. Dies gilt auch dann, wenn diese Gäste in einer Mannschaft unseres Vereins mitspielen. Letztere Regelung gilt ab der Saison 2021.
4 d) Diese Regelungen gelten bis zu einem Beschluss der Mitglieder in der nächsten Jahreshauptversammlung.